Schleswig-Holstein

Gemeinwohlprämie

Bei der Gemeinwohlprämie (GWP) handelt es sich um ein Konzept, mit dem das Fördersystem der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik zukünftig nach dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ ausgerichtet werden kann.

 

Die durch den Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) bereits seit den Jahren 2011/12 entwickelte Methode basiert darauf, landwirtschaftliche Betriebe für ihre erzielten flächenbezogenen Umweltleistungen zu honorieren, anstatt – wie bisher – ihnen einen reinen Nachteilsausgleich bei den Agrar-Umweltmaßnahmen zu gewähren und die Betriebe pauschal nach dem Umfang der förderfähigen Hektarfläche zu subventionieren.

Grundlage ist ein Punktwertverfahren für einzelbetriebliche Bewirtschaftungsmaßnahmen, durch die positive Effekte im Sinne des Biodiversitäts-, Klima- und/oder Wasserschutzes erzeugt und entsprechend bepunktet werden. Die Bewertung ist so konzipiert, dass die hierzu erforderlichen Angaben perspektivisch aus dem jährlichen Antrag für die Agrarförderung entnommen werden können und damit keinen zusätzlichen Aufwand verursachen. Die gesamtbetrieblich erbrachten Leistungen werden honoriert, indem die erzielten Punkte zusammengerechnet und multipliziert mit dem Punktwert (€) vergütet werden.

Die Idee, ökologische Leistungen der Landwirtschaft mit „Ökopunkten“ zu bewerten und darauf aufbauend im Rahmen der EU-Agrarpolitik zu vergüten, ist nicht neu. Die Grundzüge der GWP-Bewertungsmethode beruhen auf einem Punktwertverfahren, das aufbauend auf bisherigen Bewertungsansätzen für die betriebliche Biodiversitätsberatung und -zertifizierung in Schleswig-Holstein entwickelt worden war. Die Punktbewertungen wurden durch Freilanderfassungen des Feldvogel-Indikators sowie des High Nature Value (HNV)-Farmland-Indikators (bisherige EU-Pflicht-Indikatoren) validiert. In einem Pilotprojekt mit 80 repräsentativen Praxisbetrieben hat sich das Bewertungsverfahren als praktikabel erwiesen. Im Jahr 2015 wurde die Bewertungsmethode in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Friedhelm Taube (Universität Kiel) um die Bereiche Klima- und Wasserschutzleistungen ergänzt und im Anschluss im Jahr 2016 nochmals durch Erhebungen auf Praxisbetrieben validiert.

Die Vorarbeiten aus Schleswig-Holstein bildeten die Grundlage für das Forschungs- und Entwicklungsprojekt, mit dem das Konzept der Gemeinwohlprämie im Zeitraum August 2017 bis Februar 2020 auf seine bundesweite Anwendbarkeit getestet und im Lichte der gewonnenen Ergebnisse mit Unterstützung des BfN/BMU weiterentwickelt wurde.

Das aktuelle Projekt greift die vorliegenden Empfehlungen aus der Praxis, der Wissenschaft, der Verwaltung und der Politik auf und hat die fachliche und konzeptionelle Weiterentwicklung des Bewertungs- und Honorierungskonzeptes für die Bereitstellung öffentlicher Güter durch die Landwirtschaft im Focus.

Die Gemeinwohlprämie orientiert sich dabei an den von der EU-GAP-Verordnung gestellten inhaltlichen und administrativen Anforderungen und hilft, die Ziele im Umwelt- und Klimaschutz durch die Landwirtschaft effektiv und effizient umzusetzen.

 Der DVL empfiehlt weiterhin, die Gemeinwohlprämie im Rahmen der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik in Deutschland einzuführen. Dass die GAP-Verordnung dieses vorsieht, zeigen u.a. die Niederlande, wo ein Punktesystem zur Honorierung der Öko-Regelungen eingeführt worden ist.

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